Beim Asset Deal werden die einzelnen Vermögenswerte eines Unternehmens — Anlagen, Vorräte, Verträge, IP, Marken — sowie die Arbeitsverhältnisse (nach § 613a BGB) auf den Käufer übertragen. Die ursprüngliche Gesellschaft bleibt beim Verkäufer; dort verbleiben auch nicht übergegangene Verbindlichkeiten und Risiken. Gegenstück: der Share Deal.
Was ist ein Asset Deal?
Vor- und Nachteile
Vorteile für den Käufer: Steuerlicher Step-up auf die übernommenen Assets (höhere Abschreibungspotenziale), gezielte Auswahl der zu übernehmenden Verträge und Verbindlichkeiten, klare Haftungsabgrenzung. Nachteile: Jeder Kunden-, Lieferanten- und Mietvertrag muss einzeln übergeleitet werden (Zustimmungsvorbehalte), höherer Transaktionsaufwand, Risiken bei nicht übertragbaren Genehmigungen.
Im Mittelstand sind Asset Deals häufig bei Distressed-Übernahmen aus der Insolvenz oder beim Erwerb einzelner Geschäftsbereiche aus einer größeren Gesellschaft (siehe Carve-out) anzutreffen.
Häufige Fragen
Wann ist ein Asset Deal vorteilhafter als ein Share Deal?
Bei Risiken in der Zielgesellschaft, die im Asset Deal beim Verkäufer bleiben (Steuer-, Umwelt-, Rechtsrisiken), bei Distressed-Transaktionen aus der Insolvenz und wenn der Käufer einen Step-up zur Abschreibung sucht. Nachteilig: Vertragsübergänge brauchen Zustimmungen.
Fällt beim Asset Deal Grunderwerbsteuer an?
Ja, wenn Grundvermögen Teil der übertragenen Assets ist, wird Grunderwerbsteuer fällig (3,5–6,5 % je nach Bundesland). Beim Share Deal fällt sie nur ab definierten Beteiligungsschwellen an — ein häufiger Strukturierungsfaktor.