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Asset Deal

Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter statt der Gesellschaftsanteile. Häufig steuerlich oder haftungstechnisch motiviert — aber operativ deutlich aufwendiger als ein Share Deal.

Auf einen Blick
Was
Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, Verträge und Mitarbeiter.
Warum
Steuerlicher Step-up beim Käufer, Selektion der Übernahme-Inhalte.
Wer
Käufer, die Risiken isolieren oder Step-up nutzen wollen.

Was ist ein Asset Deal?

Beim Asset Deal werden die einzelnen Vermögenswerte eines Unternehmens — Anlagen, Vorräte, Verträge, IP, Marken — sowie die Arbeitsverhältnisse (nach § 613a BGB) auf den Käufer übertragen. Die ursprüngliche Gesellschaft bleibt beim Verkäufer; dort verbleiben auch nicht übergegangene Verbindlichkeiten und Risiken. Gegenstück: der Share Deal.

Vor- und Nachteile

Vorteile für den Käufer: Steuerlicher Step-up auf die übernommenen Assets (höhere Abschreibungspotenziale), gezielte Auswahl der zu übernehmenden Verträge und Verbindlichkeiten, klare Haftungsabgrenzung. Nachteile: Jeder Kunden-, Lieferanten- und Mietvertrag muss einzeln übergeleitet werden (Zustimmungsvorbehalte), höherer Transaktionsaufwand, Risiken bei nicht übertragbaren Genehmigungen.

Im Mittelstand sind Asset Deals häufig bei Distressed-Übernahmen aus der Insolvenz oder beim Erwerb einzelner Geschäftsbereiche aus einer größeren Gesellschaft (siehe Carve-out) anzutreffen.

Häufige Fragen

Wann ist ein Asset Deal vorteilhafter als ein Share Deal?

Bei Risiken in der Zielgesellschaft, die im Asset Deal beim Verkäufer bleiben (Steuer-, Umwelt-, Rechtsrisiken), bei Distressed-Transaktionen aus der Insolvenz und wenn der Käufer einen Step-up zur Abschreibung sucht. Nachteilig: Vertragsübergänge brauchen Zustimmungen.

Fällt beim Asset Deal Grunderwerbsteuer an?

Ja, wenn Grundvermögen Teil der übertragenen Assets ist, wird Grunderwerbsteuer fällig (3,5–6,5 % je nach Bundesland). Beim Share Deal fällt sie nur ab definierten Beteiligungsschwellen an — ein häufiger Strukturierungsfaktor.

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