Das Außenwirtschaftsgesetz und die zugehörige Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ermöglichen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), den Erwerb deutscher Unternehmen durch ausländische Käufer zu prüfen und ggf. zu untersagen. Es unterscheidet zwischen sektorübergreifender Prüfung (alle Nicht-EU/EFTA-Käufer ab 25 % bzw. 10 % Beteiligung) und sektorspezifischer Prüfung (kritische Infrastruktur, Rüstung, sensible Technologien — auch bei EU-Käufern).
Was regelt das AWG?
Praxis im M&A-Prozess
Die AWG-Prüfung ist eine typische Vollzugsbedingung im SPA. Verfahren dauern in einfachen Fällen 4–8 Wochen, in komplexen Fällen mehrere Monate. Bei sicherheitsrelevanten Übernahmen kann das BMWK Auflagen verhängen oder die Transaktion ganz untersagen — was in den vergangenen Jahren mehrfach vorgekommen ist. Frühe Sondierung mit dem Ministerium reduziert Unsicherheit.
Häufige Fragen
Bei welchen Erwerben ist eine AWG-Prüfung erforderlich?
Sektorübergreifend bei Erwerb von ≥25 % der Stimmrechte durch Nicht-EU/EFTA-Käufer; bei kritischer Infrastruktur ab 10 %. Sektorspezifisch (Rüstung, IT-Sicherheitsprodukte, KRITIS-Betreiber) gilt auch für EU-Käufer. Im Zweifel: frühe Abklärung mit Rechtsberatung.
Wie lange dauert die AWG-Prüfung?
Vorprüfung 2 Monate nach Anmeldung; bei Vertiefungsphase weitere 4 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeiten. Im Mittelstand dauert die unkritische Prüfung typischerweise 4–8 Wochen — frühzeitig im Closing-Plan einplanen.