Als wirtschaftlich Berechtigter (Beneficial Owner) gilt jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Bei mehrstufigen Holdingstrukturen wird die Beteiligung „durchgerechnet". Eintragungspflichtig im deutschen Holdingstruktur-fähigen Transparenzregister.
Wer gilt als Beneficial Owner?
Relevanz im M&A-Prozess
Käufer prüfen die UBO-Struktur im Rahmen ihrer KYC-Pflichten (Know Your Customer), vor allem bei Banken-finanzierten Transaktionen und bei Sanktionsabgleich. Eine unklare oder verschleierte UBO-Kette kann die Akquisitionsfinanzierung blockieren. Notare verlangen die UBO-Angaben für die Beurkundung des SPA.
Häufige Fragen
Ab welcher Beteiligung gilt jemand als UBO?
Über 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte begründen die UBO-Stellung. Bei mittelbaren Beteiligungen über Holdings wird durchgerechnet.
Was passiert bei fehlender UBO-Eintragung?
Bußgelder bis 150.000 € (in schweren Fällen mehr), zudem blockieren Banken Akquisitionsfinanzierungen ohne klare UBO-Struktur. Im Verkaufsprozess immer vor Käuferansprache klären.