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Beneficial Owner (Wirtschaftlich Berechtigter)

Der Mensch hinter der Gesellschaft — Pflichtangabe für jedes Unternehmen, das im deutschen Transparenzregister erfasst ist, und Kernbestandteil jeder Käufer-KYC-Prüfung.

Auf einen Blick
Was
Natürliche Person, die direkt oder indirekt das Unternehmen kontrolliert.
Warum
Geldwäschebekämpfung, Sanktionsprüfung, Transparenzregister-Pflicht.
Wer
Käufer, Verkäufer, Banken, Notare und Aufsichtsbehörden.

Wer gilt als Beneficial Owner?

Als wirtschaftlich Berechtigter (Beneficial Owner) gilt jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Bei mehrstufigen Holdingstrukturen wird die Beteiligung „durchgerechnet". Eintragungspflichtig im deutschen Holdingstruktur-fähigen Transparenzregister.

Relevanz im M&A-Prozess

Käufer prüfen die UBO-Struktur im Rahmen ihrer KYC-Pflichten (Know Your Customer), vor allem bei Banken-finanzierten Transaktionen und bei Sanktionsabgleich. Eine unklare oder verschleierte UBO-Kette kann die Akquisitionsfinanzierung blockieren. Notare verlangen die UBO-Angaben für die Beurkundung des SPA.

Häufige Fragen

Ab welcher Beteiligung gilt jemand als UBO?

Über 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte begründen die UBO-Stellung. Bei mittelbaren Beteiligungen über Holdings wird durchgerechnet.

Was passiert bei fehlender UBO-Eintragung?

Bußgelder bis 150.000 € (in schweren Fällen mehr), zudem blockieren Banken Akquisitionsfinanzierungen ohne klare UBO-Struktur. Im Verkaufsprozess immer vor Käuferansprache klären.

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