Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft übertragen — die Gesellschaft selbst (mit allen Aktiva, Passiva, Verträgen, Mitarbeitenden) bleibt intakt. Vorteile: einfacherer Transfer (eine Übertragung statt vieler Einzelübergänge), keine Übertragung der Arbeitsverhältnisse (kein § 613a BGB), Kundenverträge, IP, Genehmigungen bleiben unverändert. Nachteile: Käufer übernimmt alle bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten, kein Asset Deal-Step-up auf abschreibbare Assets.
Vorteile des Share Deals
Häufige Fragen
Wann ist Share Deal die richtige Wahl?
Im Standardfall — bei klassischen Buy-outs, bei Verkaufen an Finanzinvestoren, wenn die Gesellschaft als rechtliche Einheit unverändert weiterbestehen soll. Bei sehr alten Gesellschaften mit Risiken (Altlasten, Steuerrisiken) prüft der Käufer ggf. Asset-Deal-Strukturen.
Fällt beim Share Deal Grunderwerbsteuer an?
Nur, wenn die Gesellschaft Grundbesitz hält und mehr als 90 % der Anteile binnen 10 Jahren auf neue Gesellschafter übergehen. Bei Gesellschaften ohne Grundbesitz: keine <a href='/glossar/grunderwerbsteuer' class='gloss-link'>Grunderwerbsteuer</a>.