Beim Share Deal werden die Anteile an der Gesellschaft übertragen — die Gesellschaft selbst (mit allen Aktiva, Passiva, Verträgen, Mitarbeitenden) bleibt intakt. Vorteile: einfacherer Transfer (eine Übertragung statt vieler Einzelübergänge), keine Übertragung der Arbeitsverhältnisse (kein § 613a BGB), Kundenverträge, IP, Genehmigungen bleiben unverändert. Nachteile: Käufer übernimmt alle bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten, kein Asset Deal-Step-up auf abschreibbare Assets.