Im Detail: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) bei Asset Deals mit Grundbesitz oder Share Deals mit > 90 % Anteilsübertragung; Umsatzsteuer (19 %) bei Asset Deals — meist über die Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) ausgenommen; Gewinnsteuern beim Verkäufer (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer) — bei Holdingstrukturen 95-%-Steuerfreistellung nach § 8b KStG; Quellensteuern bei Cross-border-Transaktionen.