Im Detail: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) bei Asset Deals mit Grundbesitz oder Share Deals mit > 90 % Anteilsübertragung; Umsatzsteuer (19 %) bei Asset Deals — meist über die Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) ausgenommen; Gewinnsteuern beim Verkäufer (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer) — bei Holdingstrukturen 95-%-Steuerfreistellung nach § 8b KStG; Quellensteuern bei Cross-border-Transaktionen.
Welche Transaktionssteuern fallen an?
Häufige Fragen
Wer trägt die Transaktionssteuern?
Üblicherweise zivilrechtlich der Käufer (Grunderwerbsteuer); Gewinnsteuern trägt der Verkäufer. Im SPA wird die genaue Verteilung klar geregelt. Tax Indemnities sichern Käufer gegen ungeklärte Steuerrisiken aus der Vergangenheit ab.
Wie wirken Holdingstrukturen auf Transaktionssteuern?
Bei einer <a href='/glossar/holdingstruktur' class='gloss-link'>Holdingstruktur</a> wird der Veräußerungsgewinn beim Verkauf durch eine Kapitalgesellschaft zu 95 % steuerfrei gestellt (§ 8b KStG). Ohne Holding: voller Steuersatz auf den Verkaufsgewinn.