Nach Abschluss der Due Diligence wird der präferierte Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben: konkreter, rechtsverbindlich angebotener Kaufpreis (ggf. mit Anpassungen aufgrund von DD-Findings), unterschriftsreifer SPA-Markup mit allen Verhandlungspunkten, bestätigte Akquisitionsfinanzierung (Bank-Commitment oder Eigenkapital-Bestätigung), Erfüllbarkeit der Vollzugsbedingungen. Mit Abgabe des Binding Offer kann der Verkäufer rechtssicher entscheiden und in die finale SPA-Verhandlung gehen.