Eine zwischengeschaltete Holding ermöglicht im deutschen Steuerrecht beim späteren Verkauf der operativen Gesellschaft die 95-%-Steuerfreistellung des Veräußerungsgewinns (§ 8b KStG) — nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei direkter Beteiligung ohne Holding wäre der Verkaufsgewinn voll steuerpflichtig (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer). Die Holdingstruktur lohnt sich daher fast immer — sollte aber rechtzeitig (mindestens 7 Jahre vor geplantem Verkauf) etabliert sein, um die Sperrfristen zu umgehen.
Welche Vorteile bietet eine Holdingstruktur?
Häufige Fragen
Wann sollte man eine Holdingstruktur einrichten?
Idealerweise früh — am besten Jahre vor einem geplanten Verkauf. Spätere Einrichtung kurz vor Verkauf führt zu siebenjährigen Sperrfristen (sog. 'Sperrfrist gem. § 22 UmwStG') und kann die steuerlichen Vorteile vereiteln.
Welche Rechtsform für die Holding?
GmbH oder UG für mittelständische Strukturen. AG bei sehr großen Vermögen oder Notwendigkeit von Stimmrechtsdifferenzierung. Familienholding-Modelle (KG, Familien-Pool-Verträge) bei Mehrgenerationen-Strukturen.