Eine zwischengeschaltete Holding ermöglicht im deutschen Steuerrecht beim späteren Verkauf der operativen Gesellschaft die 95-%-Steuerfreistellung des Veräußerungsgewinns (§ 8b KStG) — nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei direkter Beteiligung ohne Holding wäre der Verkaufsgewinn voll steuerpflichtig (Einkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer). Die Holdingstruktur lohnt sich daher fast immer — sollte aber rechtzeitig (mindestens 7 Jahre vor geplantem Verkauf) etabliert sein, um die Sperrfristen zu umgehen.