Die Vendor DD ist eine vom Verkäufer beauftragte, durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellte Due-Diligence-Dokumentation. Sie umfasst typischerweise Financial DD (Quality of Earnings, Working Capital, Net Debt), häufig auch Tax DD, gelegentlich Commercial DD. Bereitgestellt im Datenraum für alle Bieter. Vorteil: Statt dass mehrere Käufer parallel eigene Financial DDs beauftragen, nutzen sie die VDD als Basis und führen nur noch ergänzende Top-up-Prüfungen durch.
Was leistet eine Vendor DD?
Häufige Fragen
Ab welchem Transaktionsvolumen lohnt sich eine VDD?
Im Mittelstand ab ca. 25 Mio. € Volumen üblich. Darunter im Einzelfall, je nach Käuferkreis und Komplexität. Bei sehr großen Mandaten (> 100 Mio. €) ist VDD nahezu Standard.
Wer haftet für Fehler in der VDD?
Der ausstellende Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Verkäufer (sein Auftraggeber). Käufer haben in der Regel keine direkten Ansprüche gegen den VDD-Ersteller — sie müssen sich an die Verkäufer-Garantien halten. <a href='/glossar/w-and-i-versicherung' class='gloss-link'>W&I-Versicherungen</a> können diese Lücke schließen.