Bei einem typischen Buy-out durch einen PE-Fonds reinvestiert der verkaufende Gesellschafter einen Teil des Erlöses (häufig 10–30 %) als Minderheitsbeteiligung im neuen Konsortium. Die Rückbeteiligung erfolgt zu denselben Konditionen wie das PE-Eigenkapital. Beim nächsten Exit (3–7 Jahre später) partizipiert der Verkäufer am gestiegenen Plattform-Wert — der berühmte 'second bite of the apple', der in günstigen Fällen ähnliche Erlöse wie der erste Verkauf bringt.
Wie funktioniert eine Rückbeteiligung?
Vor- und Nachteile
Pro: Wertbeteiligung am nächsten Zyklus, Vertrauenssignal an Käufer und Management, steuerliche Strukturierungsmöglichkeiten. Contra: Anteile gebunden in der Plattform-Halteperiode, kein Mitspracherecht trotz Verbleibens, Unsicherheit über zweiten Exit. Drag-along-Regelungen verpflichten den Verkäufer beim nächsten Exit mitzuverkaufen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine typische Rückbeteiligung?
Im Mittelstand 10–30 % des Erlöses. Häufig auf die Beibehaltung des Geschäftsführungsmandats des Verkäufers gekoppelt.
Wie liquide ist eine Rückbeteiligung?
Illiquide — Anteile bleiben in der Halteperiode der PE-Plattform gebunden, typisch 3–7 Jahre. Vorzeitige Veräußerung in der Regel nicht möglich (<a href='/glossar/lock-up' class='gloss-link'>Lock-up</a>).