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Rückbeteiligung (Roll-over)

Reinvestition eines Teils des Verkaufserlöses durch den Verkäufer als Minderheit im neuen Eigentümerkreis. Bei PE-Plattformen Standard — eröffnet einen 'second bite of the apple' beim nächsten Plattform-Exit.

Auf einen Blick
Was
Reinvestition eines Erlös-Teils als Minderheit im neuen Eigentümerkreis.
Warum
Teilhabe am nächsten Wertsteigerungszyklus, Vertrauenssignal an Käufer.
Wer
Verkäufer bei PE-getriebenen Transaktionen, vor allem Plattform-Investments.

Wie funktioniert eine Rückbeteiligung?

Bei einem typischen Buy-out durch einen PE-Fonds reinvestiert der verkaufende Gesellschafter einen Teil des Erlöses (häufig 10–30 %) als Minderheitsbeteiligung im neuen Konsortium. Die Rückbeteiligung erfolgt zu denselben Konditionen wie das PE-Eigenkapital. Beim nächsten Exit (3–7 Jahre später) partizipiert der Verkäufer am gestiegenen Plattform-Wert — der berühmte 'second bite of the apple', der in günstigen Fällen ähnliche Erlöse wie der erste Verkauf bringt.

Vor- und Nachteile

Pro: Wertbeteiligung am nächsten Zyklus, Vertrauenssignal an Käufer und Management, steuerliche Strukturierungsmöglichkeiten. Contra: Anteile gebunden in der Plattform-Halteperiode, kein Mitspracherecht trotz Verbleibens, Unsicherheit über zweiten Exit. Drag-along-Regelungen verpflichten den Verkäufer beim nächsten Exit mitzuverkaufen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine typische Rückbeteiligung?

Im Mittelstand 10–30 % des Erlöses. Häufig auf die Beibehaltung des Geschäftsführungsmandats des Verkäufers gekoppelt.

Wie liquide ist eine Rückbeteiligung?

Illiquide — Anteile bleiben in der Halteperiode der PE-Plattform gebunden, typisch 3–7 Jahre. Vorzeitige Veräußerung in der Regel nicht möglich (<a href='/glossar/lock-up' class='gloss-link'>Lock-up</a>).

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