Das NDA verpflichtet den Bieter, alle im Rahmen der Transaktion erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln — typischerweise 2–5 Jahre. Zusätzliche Standardklauseln: Non-Solicitation (keine Abwerbung von Mitarbeitenden, oft 12–24 Monate), Non-Use (Informationen nur für die Prüfung der Transaktion), Standstill (kein einseitiger Übernahmeversuch), Rückgabe oder Vernichtung aller Informationen nach Prozessende. Siehe auch Confidentiality Agreement.
Was deckt das NDA ab?
Häufige Fragen
Was passiert bei Verstoß gegen das NDA?
Vertragsstrafen (häufig fix definiert, 50.000–500.000 € je Verstoß) plus Schadenersatz für nachweisbare Schäden. In gravierenden Fällen Unterlassungsansprüche per einstweiliger Verfügung.
Welche Variante des NDAs ist üblich?
Im Mittelstand: ein-seitige NDAs (nur der Käufer verpflichtet sich). Bei sehr sensiblen Sektoren oder bei Geschäftsmodellen, die auch dem Käufer Vertrauliches offenlegen, gegenseitige NDAs. Eichenbach stellt für jeden Sell-side-Prozess ein Standard-NDA bereit.