Das NDA verpflichtet den Bieter zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Transaktion erhaltenen Informationen — typischerweise für 2–5 Jahre, in sensiblen Branchen länger. Es enthält darüber hinaus Klauseln zu Non-Solicitation (keine Abwerbung von Mitarbeitenden), Non-Use (Informationen nur für die Prüfung der Transaktion), Standstill (kein einseitiger Übernahmeversuch) und ggf. exklusive Verhandlungsfenster.