Beim Erwerb eines Unternehmens zahlt der Käufer regelmäßig mehr als den Substanzwert (Eigenkapital plus stille Reserven). Die Differenz wird als Goodwill beim Käufer bilanziert — ein immaterieller Vermögenswert, der z. B. Markenwert, Kundenbeziehungen, qualifiziertes Personal und Synergie-Erwartungen widerspiegelt. Unter IFRS wird Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit getestet (Impairment Test).