Beim Escrow fließt das Geld auf ein Treuhandkonto, beim Hold-back behält der Käufer es direkt ein und zahlt es nach Ablauf der Periode (oder nach Verrechnung gegen berechtigte Ansprüche) aus. Hold-back ist administrativ schlanker, hat aber für den Verkäufer das Risiko der direkten Ausfallgefahr beim Käufer. Üblich im Mittelstand bei kleineren Hold-back-Beträgen (5–10 % des Kaufpreises).