Cross-border-Transaktionen erfordern doppelte rechtliche Strukturierung (Verkäufer- und Käuferseite), häufig Investitionsprüfung in mindestens einer Jurisdiktion (in Deutschland nach AWG), FX-Risikomanagement, doppelte Kartellfreigaben und kulturelle Übersetzungsarbeit zwischen den Beraterteams. Steuerliche Strukturierung (Holdingstandort, Doppelbesteuerungsabkommen) wird zur strategischen Frage.