Cross-border-Transaktionen erfordern doppelte rechtliche Strukturierung (Verkäufer- und Käuferseite), häufig Investitionsprüfung in mindestens einer Jurisdiktion (in Deutschland nach AWG), FX-Risikomanagement, doppelte Kartellfreigaben und kulturelle Übersetzungsarbeit zwischen den Beraterteams. Steuerliche Strukturierung (Holdingstandort, Doppelbesteuerungsabkommen) wird zur strategischen Frage.
Was unterscheidet Cross-border-M&A?
Häufige Fragen
Was sind die häufigsten Stolpersteine?
Behördliche Verzögerungen durch parallele Prüfungen, unterschiedliche SPA-Rechtsverständnisse (z. B. zu Garantien-Begrenzungen), Sprachbarrieren in der Due Diligence, divergierende Closing-Konditionen. Eichenbach arbeitet bei Cross-border-Mandaten mit ausgewählten internationalen Korrespondenten.
Welche FX-Absicherung ist üblich?
Bei Transaktionsvolumen ab ca. 20 Mio. € mit Schwebephase über 6 Wochen empfiehlt sich eine FX-Forward-Absicherung. Käufer oder Verkäufer trägt das Risiko — Klärung im LOI.