FDI-Screening ist der internationale Oberbegriff für nationale Investitionsprüfungen. In Deutschland erfolgt die Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der zugehörigen AWV durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Sektorübergreifend gilt sie für Erwerbe ab 25 % Beteiligung durch Nicht-EU/EFTA-Käufer (in sensiblen Sektoren ab 10 %); sektorspezifisch erfasst sie auch EU-Käufer in Bereichen wie Verteidigung, kritischer Infrastruktur oder sensiblen Technologien.