Beim Signing unterzeichnen Käufer und Verkäufer den verhandelten SPA rechtsverbindlich. Bei GmbH-Anteilen und Grundstücksgeschäften ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Mit Signing entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten, die Transaktion ist 'committed' — der Vollzug (Closing) erfolgt typischerweise vier bis zwölf Wochen später, nach Erfüllung der Vollzugsbedingungen.
Was passiert beim Signing?
Häufige Fragen
Warum müssen GmbH-Anteilskäufe notariell beurkundet werden?
§ 15 Abs. 3 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung vor. Bei Aktien (AG) ist die Beurkundung nicht erforderlich, bei Personengesellschaften gelten besondere Anforderungen.
Kann ein Vertrag nach Signing geändert werden?
Nur einvernehmlich — Änderungen sind als Vertragsänderungen schriftlich (bei GmbH ggf. wieder notariell) zu vereinbaren. Einseitiger Rücktritt nur bei Verletzung von Garantien oder MAC-Klausel möglich.