Die De-minimis-Schwelle ist ein Mindestbetrag pro Einzelanspruch, unterhalb dessen Garantieverletzungen nicht geltend gemacht werden. Häufig in Kombination mit einer Basket-Schwelle (Mindestsumme der kumulierten Ansprüche, ab der Ansprüche erst greifen) und einem Cap (Höchstgrenze der Haftung). Typische De-minimis-Werte im Mittelstand: 0,1–0,3 % des Kaufpreises pro Einzelfall.