Im SPA gibt der Verkäufer eine Vielzahl von Garantien ab. Im Disclosure Letter listet er alle ihm bekannten Sachverhalte auf, die diese Garantien einschränken — zum Beispiel laufende Rechtsstreitigkeiten, bekannte Steuerprüfungen, Compliance-Vorfälle. Was im Disclosure Letter steht, gilt als „offengelegt" und kann grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche mehr begründen.