Ein vereinbarter Teil des Kaufpreises (typischerweise 5–15 %) wird beim Closing nicht an den Verkäufer ausgezahlt, sondern auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Die Mittel verbleiben dort für eine vereinbarte Periode (häufig 12–24 Monate). Bei berechtigten Ansprüchen aus Garantien oder Freistellungen erhält der Käufer aus dem Escrow Auszahlung; danach wird der Rest an den Verkäufer freigegeben.