In Deutschland ab Umsatzschwellen: Beteiligte mit über 500 Mio. € weltweitem Umsatz UND mindestens einer mit über 50 Mio. € Inlandsumsatz UND ein weiterer mit über 17,5 Mio. €. Bei EU-weiten Schwellen greift die EU-Fusionskontrolle. Bei Cross-border-Mandaten häufig parallele Anmeldungen in mehreren Ländern. Standard-CP in jedem größeren SPA.
Wann ist eine Kartellfreigabe erforderlich?
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Kartellfreigabe?
Phase I in Deutschland: 1 Monat ab vollständiger Anmeldung. Bei vertiefter Prüfung (Phase II): weitere 4 Monate. EU-Verfahren: 25 Arbeitstage Phase I, ggf. 90 Arbeitstage Phase II. Im Mittelstand bei unkritischen Mandaten 4–6 Wochen Standard.
Wer trägt das Risiko verzögerter Freigaben?
Verteilung wird im SPA festgelegt. Üblich: Käufer akzeptiert reasonable Auflagen, Verkäufer trägt das Risiko bei Untersagung. Lange Verfahren laufen gegen die im SPA festgelegte <a href='/glossar/long-stop-date' class='gloss-link'>Long-Stop-Frist</a>.