In Deutschland ab Umsatzschwellen: Beteiligte mit über 500 Mio. € weltweitem Umsatz UND mindestens einer mit über 50 Mio. € Inlandsumsatz UND ein weiterer mit über 17,5 Mio. €. Bei EU-weiten Schwellen greift die EU-Fusionskontrolle. Bei Cross-border-Mandaten häufig parallele Anmeldungen in mehreren Ländern. Standard-CP in jedem größeren SPA.