Der Kaufpreis wird auf Basis einer „Locked Box"-Bilanz (häufig der letzte Jahresabschluss vor Signing) fixiert. Vom Stichtag bis Closing („Locked-Box-Periode") darf das Unternehmen keine wertabflüssigen Maßnahmen mehr durchführen — Dividenden, Sonderboni, Verkauf nicht-operativer Assets etc. sind sogenannte „Leakage" und müssen erstattet werden. Im Closing wird der fixierte Preis gezahlt; keine nachträgliche Kaufpreisanpassung.