Die MAC-Klausel definiert die Ereignisse, bei deren Eintritt zwischen Signing und Closing der Käufer von der Transaktion zurücktreten darf — wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage, Verlust von Schlüsselkunden, Schäden an Produktionsanlagen, Pandemie- oder Kriegsereignisse. Standard: marktweite Ereignisse sind ausgenommen (Käufer trägt das Marktrisiko), nur unternehmensspezifische, signifikante Verschlechterungen begründen MAC.