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Navyblauer Ordner, weißes Blatt und Laptop auf hellem Eichentisch, dahinter ein Technikraum mit Serverschränken hinter Glas im Tageslicht

Due Diligence beim IT-Systemhaus: Was Käufer im Detail prüfen

Umsatzqualität, Herstellerstatus, Managed-Service-Verträge, IT-Sicherheit, Techniker: Welche Prüffelder in der Due Diligence eines IT-Systemhauses über die übliche Prüfung hinausgehen.

Autor
Georg Mayer
Veröffentlicht
Lesedauer
11 Min.

Wer ein IT-Systemhaus verkauft, hat es in der Due Diligence mit Käufern zu tun, die das Geschäft sehr genau kennen. Strategische Konsolidierer haben oft schon ein Dutzend Häuser integriert, Private-Equity-Plattformen arbeiten mit spezialisierten Beratern, die dieselben Fragen in jeder Transaktion stellen. Das allgemeine Prüfraster — Finanzen, Recht, Steuern, Markt, Personal — gilt auch hier. Aber die Schwerpunkte liegen an anderen Stellen als bei einem Maschinenbauer oder einer Handelsgesellschaft.

Der Grund liegt im Geschäftsmodell. Ein Systemhaus verbindet Hardwarehandel mit geringer Marge, Projektgeschäft nach Tagessätzen und wiederkehrende Betriebsleistungen, die der Käufer deutlich höher bewertet. Hinzu kommen Abhängigkeiten von Herstellern und Distributoren, personengebundene Zertifizierungen und ein Haftungsrisiko, das bei kaum einer anderen Dienstleistung so unmittelbar ist: Wer die IT seiner Kunden betreibt, haftet mit, wenn sie ausfällt oder angegriffen wird.

Dieser Artikel beschreibt die systemhausspezifischen Prüffelder. Den allgemeinen Ablauf, den Aufbau des Datenraums und die übliche Zeitplanung erläutern wir in unserem Beitrag zur Vorbereitung auf die Due Diligence.

In der Due Diligence eines Systemhauses geht es weniger um die Frage, ob die Zahlen stimmen, als um die Frage, welche Zahlen was bedeuten. Ein Euro Umsatz ist hier nicht gleich ein Euro Umsatz.

Financial Due Diligence: Umsatzqualität statt Umsatzhöhe

Die Finanzprüfung beginnt bei jedem Systemhaus mit derselben Übung: Der Gesamtumsatz wird in seine Bestandteile zerlegt. Käufer wollen sehen, wie sich Umsatz und Rohertrag auf Hardware, Softwarelizenzen, Projektdienstleistungen und Managed Services verteilen — über mindestens drei Geschäftsjahre und das laufende Jahr.

Was als Recurring Revenue zählt

Der Anteil wiederkehrender Erlöse ist der wichtigste Einzeltreiber der Bewertung. Entsprechend genau wird geprüft, was ein Verkäufer als „recurring“ ausweist. Käufer unterscheiden in der Regel:

  • Vertraglich wiederkehrende Erlöse: Managed-Service-Verträge mit fester Laufzeit und monatlicher Abrechnung pro Nutzer, Gerät oder Standort. Diese Erlöse werden voll angerechnet.
  • Faktisch wiederkehrende Erlöse: Wartungsverträge, Softwaresubskriptionen und Cloud-Lizenzen, die regelmäßig verlängert werden. Sie zählen meist mit, allerdings mit Abschlag auf die Marge, weil ein großer Teil an den Hersteller weitergereicht wird.
  • Wiederkehrend wirkende Erlöse: Stundenkontingente, Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung oder der Stammkunde, der jedes Jahr neue Notebooks kauft. Diese Umsätze sind willkommen, aber sie sind Projektgeschäft und werden so bewertet.

Viele Verkäufer fassen den Begriff weiter, als ein Käufer es tun wird. Das ist kein Vorwurf, sondern ein Hinweis: Wer seine eigene Abgrenzung vor dem Prozess nach den strengeren Maßstäben aufbereitet, vermeidet die Situation, in der der Käufer die Kennzahl in der Due Diligence selbst neu rechnet — und dann auch den Multiplikator. Wie stark die Bewertung davon abhängt, zeigen wir im Artikel über Recurring Revenue als Werttreiber.

Rohertrag nach Segmenten

Im Systemhaus ist der Umsatz eine wenig aussagekräftige Größe. Ein Hardwareprojekt über eine Million Euro kann weniger Rohertrag bringen als ein Managed-Service-Vertrag über 150.000 Euro im Jahr. Käufer arbeiten deshalb durchgängig mit dem Rohertrag und fragen, wie er sich nach Segmenten, Kunden und Herstellern verteilt.

Ein wiederkehrender Prüfpunkt ist die Zuordnung der Personalkosten. Wenn Techniker gleichzeitig Projekte umsetzen und Managed-Service-Kunden betreuen, ist die Marge des Managed-Service-Geschäfts nur so belastbar wie die Zeiterfassung, auf der sie beruht. Ohne saubere Leistungserfassung im Ticketsystem bleibt die Segmentmarge eine Schätzung.

Backend-Erlöse und Herstellervergütungen

Ein Teil des Ergebnisses vieler Systemhäuser stammt nicht aus der Rechnung an den Kunden, sondern aus Rückvergütungen von Herstellern und Distributoren: Boni für Umsatzziele, Marketingzuschüsse, Projektregistrierungen, Förderprogramme. Diese Erlöse sind legitim, aber sie hängen an Partnerstatus, Zielerreichung und Programmbedingungen, die der Hersteller jährlich ändern kann.

Käufer prüfen deshalb, wie hoch der Anteil dieser Erlöse am EBITDA ist, wie sie sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben und ob sie nach einem Eigentümerwechsel fortbestehen. Einmalige Zuschüsse werden bei der Normalisierung des EBITDA regelmäßig herausgerechnet.

Working Capital und Vorauszahlungen

Das Hardwaregeschäft bindet Kapital: Ware wird beim Distributor eingekauft, beim Kunden installiert und erst nach Abnahme bezahlt. Käufer analysieren deshalb den monatlichen Verlauf von Forderungen, Vorräten und Verbindlichkeiten, um ein normales Niveau des Working Capital zu bestimmen. Dieses Niveau wird im Kaufvertrag als Zielwert festgeschrieben; liegt das tatsächliche Working Capital am Stichtag darunter, mindert sich der Kaufpreis.

Umgekehrt vereinnahmen viele Systemhäuser Wartungs- und Lizenzgebühren im Voraus, jährlich oder sogar für mehrere Jahre. Wirtschaftlich ist das eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden, für die der Käufer nach dem Closing die Kosten trägt, ohne die Einnahme zu erhalten. Käufer behandeln solche passiven Rechnungsabgrenzungen daher häufig als schuldenähnliche Position, die vom Kaufpreis abgezogen wird. Diese Diskussion wird oft unterschätzt und kann bei Häusern mit großem Wartungsgeschäft erhebliche Beträge bewegen.

Im Voraus kassierte Wartungsgebühren sind für den Verkäufer Liquidität, für den Käufer eine Verpflichtung. Wie sie im Kaufpreis behandelt werden, sollte vor dem Letter of Intent geklärt sein.

Commercial Due Diligence: Kunden und Verträge

Kundenstruktur und Kundenbindung

Die kommerzielle Prüfung konzentriert sich auf die Frage, wie belastbar die Kundenbasis ist. Typische Auswertungen sind der Umsatz- und Rohertragsanteil der größten fünf und zehn Kunden, die durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehung, die Abwanderungsrate im Managed-Service-Geschäft und die Entwicklung des Umsatzes je Bestandskunde.

Käufer achten dabei auf Kohorten: Wie viele Kunden, die vor drei Jahren einen Managed-Service-Vertrag abgeschlossen haben, sind heute noch Kunde, und mit welchem Volumen? Ein Systemhaus, das seine Bestandskunden über die Jahre mit zusätzlichen Leistungen versorgt, wird anders bewertet als eines, das Abgänge laufend durch Neukunden ersetzen muss.

Vertragsinhalte

Bei den Managed-Service-Verträgen geht die Prüfung ins Detail. Relevant sind insbesondere:

  • Laufzeit und Kündigungsfristen: Wie viel des wiederkehrenden Umsatzes ist über die nächsten zwölf Monate vertraglich gesichert?
  • Change-of-Control-Klauseln: Kann der Kunde bei einem Eigentümerwechsel außerordentlich kündigen? Beim Share Deal ist das die entscheidende Frage, beim Asset Deal geht ohnehin jeder Vertrag nur mit Zustimmung über.
  • Preisanpassungsklauseln: Kann das Systemhaus gestiegene Personal- und Lizenzkosten weitergeben? Verträge ohne Indexierung verlieren über die Laufzeit an Marge.
  • Leistungsbeschreibung und Service Levels: Sind Reaktions- und Wiederherstellungszeiten realistisch und werden sie eingehalten? Gibt es Vertragsstrafen?
  • Haftungsbegrenzung: Ist die Haftung für Datenverlust, Ausfallzeiten und Sicherheitsvorfälle der Höhe nach begrenzt — und passt die Begrenzung zum Versicherungsschutz?

Häufig zeigt sich, dass ein Teil der Kunden auf Basis von Angeboten, E-Mails oder veralteten Vertragsmustern betreut wird. Das ist in gewachsenen Häusern normal, erschwert aber die Bewertung. Wer die wesentlichen Verträge vor dem Prozess auf einen einheitlichen Stand bringt, nimmt dem Käufer ein Argument für Abschläge.

Hersteller, Distribution und Lizenzen

Kaum eine Dienstleistungsbranche ist so eng mit ihren Lieferanten verflochten wie das Systemhausgeschäft. Die Due Diligence untersucht deshalb die Herstellerlandschaft mit eigener Sorgfalt.

Partnerstatus und Zertifizierungen

Käufer lassen sich den Partnerstatus bei den wesentlichen Herstellern nachweisen und prüfen, woran er geknüpft ist. Viele Partnerstufen setzen eine Mindestzahl zertifizierter Mitarbeiter voraus. Diese Zertifizierungen sind personengebunden: Verlässt ein zertifizierter Techniker das Unternehmen, kann der Status wackeln. Ein Käufer wird deshalb fragen, wie viele Zertifizierungen auf wie viele Köpfe verteilt sind und wann sie auslaufen.

Distributorenverträge und Kreditlinien

Die Konditionen bei Distributoren — Einkaufspreise, Zahlungsziele, Kreditlimits — beeinflussen Marge und Liquidität unmittelbar. Käufer prüfen, ob diese Verträge Kündigungsrechte bei Eigentümerwechsel enthalten und ob Kreditlinien an persönliche Sicherheiten des Inhabers geknüpft sind, die beim Verkauf entfallen.

Lizenzmodelle und Lizenz-Compliance

Beim Cloud- und Lizenzgeschäft stellen sich zwei Fragen. Erstens die kommerzielle: Über welches Modell werden Lizenzen vertrieben, wer trägt das Zahlungsausfallrisiko gegenüber dem Distributor, und wie stabil ist die Marge, nachdem die großen Hersteller ihre Partnerprogramme in den vergangenen Jahren wiederholt umgestellt haben? Zweitens die rechtliche: Sind die im eigenen Haus und für Kunden eingesetzten Lizenzen vollständig und korrekt lizenziert? Unterlizenzierung fällt spätestens bei einem Hersteller-Audit auf und führt dann zu Nachzahlungen, für die der Käufer eine Freistellung verlangen wird.

Technik und Betrieb

Die operative Prüfung eines Systemhauses ist in erster Linie eine Prüfung der Werkzeuge und der Disziplin, mit der sie genutzt werden.

Tooling. Käufer wollen wissen, welche Systeme für Fernwartung und Monitoring (RMM), für Ticketing und Abrechnung (PSA) und für die Dokumentation eingesetzt werden. Konsolidierer haben meist einen eigenen Standard und kalkulieren die Migration als Integrationskosten ein. Selbstentwickelte oder stark angepasste Lösungen erhöhen diesen Aufwand.

Dokumentation. Gibt es für jeden Managed-Service-Kunden eine aktuelle Dokumentation der Umgebung, der Zugangsdaten und der Notfallprozesse — oder liegt dieses Wissen bei einzelnen Technikern? Die Antwort ist für den Käufer ein unmittelbarer Indikator für das Übergaberisiko.

Ticket-Kennzahlen. Ticketvolumen je Kunde und Nutzer, Reaktions- und Lösungszeiten, Anteil der beim ersten Kontakt gelösten Anfragen und die Einhaltung vereinbarter Service Levels zeigen, ob das Managed-Service-Geschäft effizient läuft oder durch Mehrarbeit subventioniert wird.

Auslastung. Im Projektgeschäft interessiert die fakturierbare Auslastung der Techniker und die Relation von erfassten zu abgerechneten Stunden. Große Abweichungen deuten auf Pauschalverträge, die nicht auskömmlich kalkuliert sind.

IT-Sicherheit und Compliance

Dieser Bereich hat in den vergangenen Jahren am stärksten an Gewicht gewonnen. Ein Systemhaus mit administrativem Zugriff auf die Systeme von hundert Kunden ist ein attraktives Angriffsziel: Wer das Systemhaus kompromittiert, erreicht alle Kunden zugleich.

Die eigene Sicherheit des Systemhauses

Käufer prüfen deshalb zuerst die interne Sicherheitslage: Mehrfaktor-Authentifizierung für alle Fernzugriffe, getrennte administrative Konten, Verwaltung privilegierter Zugänge, Protokollierung, Backup-Konzept und Notfallplanung. Häufig wird ergänzend ein technischer Sicherheitstest beauftragt. Vergangene Sicherheitsvorfälle — auch solche, die glimpflich ausgegangen sind — sollten offengelegt werden; ihr späteres Bekanntwerden wiegt schwerer als der Vorfall selbst.

Regulatorische Einordnung

Mit der europäischen NIS2-Richtlinie sind Anbieter von Managed Services und Managed Security Services ausdrücklich als Sektor erfasst. Ob ein konkretes Systemhaus unter die deutschen Umsetzungsvorschriften fällt, hängt vor allem von Mitarbeiterzahl und Umsatz ab. Käufer prüfen, ob diese Einordnung vorgenommen wurde, ob Registrierungs- und Meldepflichten erfüllt sind und ob die geforderten Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt werden. Hinzu kommen die Anforderungen, die regulierte Kunden — etwa aus dem Finanz- oder Gesundheitssektor — vertraglich an ihre Dienstleister weitergeben.

Datenschutz und Haftung

Ein Systemhaus verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten im Auftrag seiner Kunden. Geprüft wird, ob für alle Managed-Service-Kunden Auftragsverarbeitungsverträge bestehen, ob Unterauftragnehmer — Rechenzentren, Cloud-Anbieter, Offshore-Support — ordnungsgemäß einbezogen sind und ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert sind. Parallel wird die Haftungsseite betrachtet: Deckungssummen der Berufs- und Cyberhaftpflicht, Ausschlüsse und die Frage, ob die vertraglichen Haftungszusagen gegenüber Kunden innerhalb des Versicherungsschutzes liegen.

Die IT-Sicherheit des Systemhauses selbst ist in der Due Diligence kein Nebenthema mehr. Für viele Käufer ist sie das Prüffeld, an dem eine Transaktion tatsächlich scheitern kann.

Personal: Techniker und Schlüsselpersonen

Der Wert eines Systemhauses steckt in erheblichem Umfang in seinen Mitarbeitern. Die HR-Prüfung richtet sich deshalb auf drei Fragen.

Wer trägt das Geschäft? Käufer identifizieren Schlüsselpersonen — Technikleitung, Senior-Techniker mit tiefer Kundenkenntnis, Vertriebsmitarbeiter mit eigenen Kundenbeziehungen — und prüfen, ob diese an das Unternehmen gebunden sind. Wettbewerbsverbote, Kündigungsfristen und Vergütungsstrukturen spielen hier eine Rolle, ebenso die Frage, ob Halteprämien nach dem Closing erforderlich sind. Mehr dazu im Artikel über Mitarbeiter im Unternehmensverkauf.

Wie stabil ist das Team? Fluktuation, Altersstruktur, offene Stellen und das Gehaltsniveau im Vergleich zum regionalen Markt geben Aufschluss darüber, ob der Käufer nach dem Erwerb mit Kostensteigerungen oder Abgängen rechnen muss.

Wie wird mit freien Mitarbeitern gearbeitet? Viele Systemhäuser setzen dauerhaft freie Techniker ein, die in die Organisation eingebunden sind, feste Kunden betreuen und über das Ticketsystem arbeiten. Käufer prüfen solche Konstellationen auf das Risiko der Scheinselbständigkeit, weil daraus Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für mehrere Jahre entstehen können.

Die rechtliche und steuerliche Prüfung folgt weitgehend dem bekannten Raster. Systemhausspezifisch sind vor allem die Rechte an selbst entwickelter Software, Skripten und Vorlagen, die im Managed-Service-Betrieb eingesetzt werden, die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lizenz- und Cloud-Leistungen sowie die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Pensionszusagen, die in inhabergeführten Häusern verbreitet sind. Die grundsätzlichen Fragen der Transaktionsstruktur behandeln wir im Beitrag zu Share Deal und Asset Deal.

Red Flags und ihre Folgen im Vertrag

Nicht jeder Befund gefährdet eine Transaktion. Die meisten schlagen sich in einem von drei Mechanismen nieder.

Kaufpreisanpassung. Wird der Recurring-Anteil geringer bewertet als dargestellt, sinkt der Multiplikator. Werden Backend-Erlöse herausgerechnet oder Wartungsvorauszahlungen als schuldenähnlich eingestuft, sinkt die Bemessungsgrundlage oder der Abzug vom Unternehmenswert steigt. Solche Anpassungen sind die häufigste Folge der Financial Due Diligence.

Garantien und Freistellungen. Bekannte, aber nicht bezifferbare Risiken — ein offener Lizenz-Audit, ein ungeklärter Sicherheitsvorfall, fragwürdige Freelancer-Konstellationen — werden über Freistellungen abgesichert, bei denen der Verkäufer unabhängig von Verschulden haftet. Wie sich Garantien und Freistellungen unterscheiden und wie Sie Ihre Haftung begrenzen, erläutern wir im Artikel über Garantien und Haftung.

Strukturelle Absicherung. Bestehen Zweifel an der Kundenbindung oder an der Übergabe von Schlüsselbeziehungen, verlagern Käufer einen Teil des Kaufpreises in einen Earn-out oder einen Einbehalt. Der Verkäufer trägt dann das Risiko, das der Käufer nicht einschätzen kann.

Typische Red Flags in Systemhaus-Transaktionen sind eine hohe Abhängigkeit von einem einzelnen Kunden oder Hersteller, Managed-Service-Verträge ohne Preisanpassung und mit unbegrenzter Haftung, fehlende Mehrfaktor-Authentifizierung für Kundenzugänge, eine Kundendokumentation, die nur im Kopf einzelner Techniker existiert, und Zertifizierungen, die an eine oder zwei Personen gebunden sind.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Due Diligence bei einem Systemhaus? In der Regel sechs bis zehn Wochen ab Öffnung des Datenraums. Mit einem vollständig vorbereiteten Datenraum und schnell verfügbaren Auswertungen aus Buchhaltung und Ticketsystem ist das untere Ende realistisch.

Wird zusätzlich eine technische Prüfung durchgeführt? Bei Managed-Service-lastigen Häusern fast immer. Käufer beauftragen spezialisierte Berater, die Tooling, Dokumentation und Sicherheitsarchitektur prüfen und teilweise technische Sicherheitstests durchführen.

Was ist, wenn meine Managed-Service-Verträge keine Preisanpassungsklausel enthalten? Das ist verbreitet und kein Ausschlussgrund. Käufer berücksichtigen es aber in ihrer Margenplanung. Wer die Klauseln bei anstehenden Vertragsverlängerungen vor dem Verkauf ergänzt, verbessert die Ausgangslage.

Muss ich vergangene Sicherheitsvorfälle offenlegen? Ja. Nicht offengelegte Vorfälle, die später bekannt werden, führen zu Garantieansprüchen und belasten das Vertrauen erheblich. Offengelegte Vorfälle mit nachvollziehbarer Aufarbeitung sind dagegen in der Regel gut verhandelbar.

Welche Unterlagen sollte ich systemhausspezifisch vorbereiten? Eine Umsatz- und Rohertragsaufteilung nach Segmenten, eine Liste aller Managed-Service-Verträge mit Laufzeiten und Volumen, eine Übersicht über Partnerstatus und Zertifizierungen, Auswertungen aus dem Ticketsystem sowie eine Beschreibung der internen Sicherheitsmaßnahmen.

Kann ich die Due Diligence vorab selbst durchführen lassen? Ja, eine Vendor Due Diligence oder ein gezielter Pre-Check vor Prozessbeginn ist bei Systemhäusern sinnvoll. Sie zeigt, wo der Käufer ansetzen wird, und gibt Zeit, Schwachstellen vor der Käuferansprache zu beheben.

Fazit

Die Due Diligence eines Systemhauses ist anspruchsvoll, weil sie auf ein Geschäftsmodell trifft, dessen Wert in Details liegt: in der Abgrenzung wiederkehrender Erlöse, in der Behandlung von Vorauszahlungen, in personengebundenen Zertifizierungen und in der Sicherheit der eigenen Infrastruktur. Käufer kennen diese Details genau und prüfen sie in nahezu jeder Transaktion.

Für Verkäufer folgt daraus eine klare Empfehlung: die eigenen Kennzahlen vor dem Prozess nach den Maßstäben des Käufers aufbereiten und die bekannten Schwachstellen rechtzeitig beheben oder offen adressieren. Wie Sie diese Vorbereitung zeitlich anlegen, beschreiben wir im Beitrag Systemhaus-Verkauf vorbereiten.

Den Verkaufsprozess einschließlich Datenraum, Due-Diligence-Koordination und Vertragsverhandlung führen wir im Rahmen eines Verkaufsmandats. Wenn Sie vorab wissen möchten, wie ein Käufer Ihr Haus einordnen würde, ist eine Unternehmensbewertung der geeignete erste Schritt.

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